Bauaufschließung
Die Aufschließungsabgabe ist eine einmal zu entrichtende, ausschließliche Gemeindeabgabe. Sie wird aus dem Produkt von Berechnungslänge (=Wurzel aus der Bauplatzfläche), Einheitssatz (€ 450,-) und Bauklassenkoeffizient (Im Baulandbereich ohne Bebauungsplan beträgt der Bauklassenkoeffizient mindesten 1,25, sofern nicht eine Höhe eines Gebäudes bewilligt wird, die einer höheren Bauklasse entspricht als der Bauklasse II.) errechnet.
Unter bestimmten Voraussetzungen (unter 35 Jahre, Verpflichtung zum Hauptwohnsitz in der Gemeinde für mindestens 10 Jahre) wird eine Ermäßigung gewährt.
Kundmachung ab 2012 und Richtlinien ab 2010:
Verordnung des Einheitssatzes ab 2012: VO-Festsetzung Einheitssatz
Richtlinien über die Ermäßigung der Aufschließungsabgabe: Aufschließung-Förderung Richtlinien ab 2010
Bauwesen - Ansuchen, Meldungen, Anzeigen, Anträge
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Immobilien & Bauplätze
Wir freuen uns, dass Sie sich bezüglich der Immobilien und Bauplätze in unserer Gemeinde informieren und geben Ihnen gerne eine Übersicht der verfügbaren Objekte und Gründe:
Bauernhof in Thürneustift: Bauernhof im Ortsverbund auf großem Grundstück, Nebengebäude, Schuppen, Steinkeller, Stall usw. Grundfläche: ca. 10.200 m² Zum Inserat: Expose Bauernhof Thürneustift Kamptal |
Landwirtschaftlich genutzte Flächen
Wir freuen uns, dass Sie sich bezüglich landwirtschaftlich genutzter Flächen in unserer Gemeinde informieren und geben Ihnen gerne eine Übersicht der verfügbaren Gründe:
Bauamt
Bürgermeister
Alois NABER MA
02733/8227